Wartung planen
Herstellerangaben, Betriebsstunden und Einsatzbedingungen bilden die Grundlage für den Unterhalt.
- Servicebedarf je Maschine erfassen
- Wartungsumfang gemeinsam festlegen
- Termine und Durchführung abstimmen
WARTUNGSVERTRÄGE FÜR ARBEITSBÜHNEN
Einzelne Arbeitsbühne oder mehrere Maschinen: Wir stimmen Wartung, Sicherheitskontrollen und Dokumentation auf Ihren Betrieb ab. Mit einem schriftlich vereinbarten Leistungsumfang.
Zertifizierte Fachwerkstatt · VSAA-Mitglied · Ringgenberg
PASSEND ZU IHREM BETRIEB
Sie müssen sich nicht vorab für ein Paket entscheiden. Wir klären gemeinsam, welche Betreuung Ihre Maschinen benötigen.
Herstellerangaben, Betriebsstunden und Einsatzbedingungen bilden die Grundlage für den Unterhalt.
Vereinbaren Sie die passenden Sicherheitskontrollen für Ihre Arbeitsbühne und ihren Einsatz.
Halten Sie nachvollziehbar fest, welche Arbeiten vereinbart und durchgeführt wurden.
KLARE ABSPRACHEN
Ihre Offerte hält Leistungen, Kosten und Rahmenbedingungen fest. Zusätzliche Arbeiten werden gesondert geregelt. So können Sie den angebotenen Umfang vor dem Abschluss beurteilen.
Individuellen Umfang besprechen →VOM BEDARF ZUR VEREINBARUNG
Hersteller, Modell und Standort reichen für den ersten Kontakt. Seriennummer, Betriebsstunden und vorhandene Unterlagen helfen bei der weiteren Planung.
Wir besprechen Nutzung, Zustand, bisherigen Unterhalt und die gewünschten Leistungen.
Sie erhalten einen individuell abgestimmten Vorschlag. Erst Ihre Vereinbarung legt den verbindlichen Umfang fest.
UNVERBINDLICH ANFRAGEN
Beschreiben Sie kurz Ihren Maschinenbestand und den gewünschten Unterhalt. Noch nicht alle Daten zur Hand? Wir klären offene Angaben im persönlichen Gespräch.
Werkstatt
Hauptstrasse 406
3852 Ringgenberg
Beschreiben Sie Ihr Anliegen und senden Sie die vorbereitete Anfrage per E-Mail oder WhatsApp.
GUT ZU WISSEN
Ja. Fragen Sie eine individuelle Vereinbarung für Ihre Maschine an. Umfang und Konditionen werden anhand des Servicebedarfs festgelegt.
Nein. Entscheidend ist der ausdrücklich vereinbarte Vertragsumfang. Wir halten fest, welche Leistungen enthalten sind und welche separat abgerechnet werden.
Ja, eine vereinbarte Sicherheitskontrolle kann bei der Vertragsplanung berücksichtigt werden. Prüfumfang und Termine richten sich nach der konkreten Maschine.